Mit professionellem Markenschutz schützen Sie Ihren guten Namen und Ihr Logo
Dienstleistungen im Bereich Markenschutz
- Durchführung umfassender Markenrecherchen
- Analyse potenzieller Markenkollisionen
- Beratung zu Markenart und Schutzstrategie
- Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke
- Ausarbeitung und Einreichung von Markenanmeldungen für nationale und internationale Schutzrechte und Begleitung durch das Verfahren (DE, EU und weltweit)
- Vertretungsübernahme vor den Ämtern (DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt; EUIPO – European Union Intellectual Property Office - Harmonisierungsamt; WIPO – World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für geistiges Eigentum)
- Strategische Beratung zur Klassifizierung nach der Nizza-Klassifikation
- Durchsetzung von Schutzrechten bei Markenverletzungen (Berechtigungsanfragen und Abmahnungen)
- Ausarbeitung von Einstweiligen Verfügungen
- Gerichtliche Maßnahmen zur Verteidigung Ihrer Marke
- Vertretung in Widerspruchverfahren
- Vertretung in Löschungsverfahren
- Markenüberwachungen
- Titelschutzberatung und Titelschutzrecherchen
- Einreichung einer Titelschutzanzeige
Häufig gestellte Fragen zu Markenschutz
Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben können geschützt werden. Dazu zählen insbesondere Wörter, Logos, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farbzusammenstellungen und Verpackungen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dienen.
Markenschutz kann auf drei verschiedene Arten entstehen: 1. Durch Eintragung einer Marke in das Markenregister. 2. Durch Benutzung eines Zeichens, wenn es innerhalb der beteiligten Verkehrskreise bekannt ist. 3. Durch notorische Bekanntheit, wenn eine Marke ohne Eintragung so bekannt ist, dass sie Schutz genießt.
Eine eingetragene Marke ist zunächst 10 Jahre lang gültig, gerechnet ab dem Anmeldetag. Die Marke kann unbegrenzt oft aller 10 Jahre verlängert werden. Die Marke kann theoretisch also für immer gültig sein, solange die Verlängerungsgebühren fristgerecht entrichtet werden.
Vom Markenschutz ausgeschlossen sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die:
- Durch die Art der Ware selbst bedingt ist
- Zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist
- Der Ware einen wesentlichen Wert verleiht
Eine Marke muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht ausschließlich aus beschreibenden Angaben über die Beschaffenheit, Herkunft oder Menge der Ware bestehen.
Die Kosten für eine Markenanmeldung hängen vom Schutzbereich, der Anzahl der Klassen und vielen weiteren Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Markenanmeldung.
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) bei der Schutzrechtsanmeldung und der Nutzung von Marken finanziell unterstützen.
Lassen Sie sich gern von uns beraten, welche Förderung für
Ihre Schutzrechte in Frage kommt!
Für die Ausarbeitung einer Markenanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Wortmarke z.B. Name, Slogan oder den Begriff
- Bildmarke oder Wort-Bildmarke z.B. Logo mit Schriftzug oder Symbol
- Farbmarke, 3D-Marke oder Hörmarke/Klangmarke/Jingle
- Angaben der Waren und Dienstleistungen für die, die Marke geschützt werden soll
- Angaben zum Inhaber/Anmelder (Name und Anschrift)