Gebrauchsmusterschutz – Ihre Innovation schnell und effizient sichern

Dienstleistungen im Bereich Gebrauchsmusterschutz

  • Prüfung der Schutzfähigkeit der Erfindung für ein Gebrauchsmuster
  • Stand-der-Technik-Recherche zur Überprüfung der Neuheit und Schutzfähigkeit
  • Beratung & Entwicklung einer individuellen Strategie für den Gebrauchsmusterschutz
  • Erstellung von Gebrauchsmusteranmeldungen & Begleitung des Eintragungsverfahrens
  • Vertretung vor dem DPMA – Deutschen Patent- und Markenamt bei Gebrauchsmustervorgängen
  • Vertretung bei Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster
  • Durchsetzung und Verteidigung von Gebrauchsmustern in Streitfällen und Verletzungsverfahren (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen) vor den Gerichten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

Häufig gestellte Fragen zu Gebrauchsmustern

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster, auch „kleines Patent“ genannt, ist
ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen.
Es schützt Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Wie lange ist ein Gebrauchsmuster geschützt?

Ein Gebrauchsmuster kann bis zu 10 Jahre lang geschützt
werden. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag. Zur
Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters werden nach drei,
sechs und acht Jahren Gebühren fällig.

Wie schnell wird ein Gebrauchsmuster eingetragen?

Ein Gebrauchsmuster wird meist innerhalb weniger Wochen
eingetragen, da kein umfassendes Prüfungsverfahren
erfolgt.

Was kostet die Anmeldung eines Gebrauchsmusters?

Die Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung setzen sich
aus Amtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen. Gern
erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Welche Unterlagen benötigt man für eine Gebrauchsmusteranmeldung?

Für die Ausarbeitung einer Gebrauchsmusteranmeldung
benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:


  • eine Beschreibung Ihrer Erfindung

  • Zeichnungen/Fotos Ihrer Erfindung

  • Angaben zum Anmelder/Inhaber (Name und
Anschrift)