Gebrauchsmusterschutz – Ihre Innovation schnell und effizient sichern
Dienstleistungen im Bereich Gebrauchsmusterschutz
- Prüfung der Schutzfähigkeit der Erfindung für ein Gebrauchsmuster
- Stand-der-Technik-Recherche zur Überprüfung der Neuheit und Schutzfähigkeit
- Beratung & Entwicklung einer individuellen Strategie für den Gebrauchsmusterschutz
- Erstellung von Gebrauchsmusteranmeldungen & Begleitung des Eintragungsverfahrens
- Vertretung vor dem DPMA – Deutschen Patent- und Markenamt bei Gebrauchsmustervorgängen
- Vertretung bei Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster
- Durchsetzung und Verteidigung von Gebrauchsmustern in Streitfällen und Verletzungsverfahren (Berechtigungsanfragen, Abmahnungen) vor den Gerichten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
Häufig gestellte Fragen zu Gebrauchsmustern
Das Gebrauchsmuster, auch „kleines Patent“ genannt, ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Es schützt Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Ein Gebrauchsmuster kann bis zu 10 Jahre lang geschützt werden. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters werden nach drei, sechs und acht Jahren Gebühren fällig.
Ein Gebrauchsmuster wird meist innerhalb weniger Wochen eingetragen, da kein umfassendes Prüfungsverfahren erfolgt.
Die Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Für die Ausarbeitung einer Gebrauchsmusteranmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- eine Beschreibung Ihrer Erfindung
- Zeichnungen/Fotos Ihrer Erfindung
- Angaben zum Anmelder/Inhaber (Name und Anschrift)