Umfassender Designschutz - Schützen Sie Ihr einzigartiges Design
Dienstleistungen im Bereich Designschutz
- Durchführung von Designrecherchen
- Ausarbeitung und Einreichung von nationalen und internationalen Designanmeldungen und Begleitung durch das Verfahren (DE, EU und weltweit)
- Vertretungsübernahme vor den Ämtern (DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt; EUIPO – European Union Intellectual Property Office - Harmonisierungsamt; WIPO – World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für geistiges Eigentum)
- Durchsetzung von Schutzrechten bei Designverletzungen (Berechtigungsanfragen und Abmahnungen)
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
- Vertretung in Löschungsverfahren
- Vertretung in Verletzungsverfahren vor den Gerichten
- Strategische Beratung zur Absicherung Ihres Designs
- Analyse potenzieller Kollisionen mit bestehenden Designs
- Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Designs
- Beratung zur Auswahl von Locarno Klassen
Häufig gestellte Fragen zu Designschutz
Ein Design schützt gewerbliche Muster oder Modelle, also die Farb- und Formgestaltung von zwei oder dreidimensionalen gewerblichen Gegenständen. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design neu ist und Eigenart hat.
Ein eingetragenes Design kann bis zu 25 Jahre geschützt werden. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und erfordert aller 5 Jahre eine Verlängerung.
Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design veröffentlicht wurde. Designs gelten als identisch, wenn sie sich nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
Die Eintragung eines Designs gewährt dem Inhaber das exklusive Nutzungsrecht. Der Inhaber kann dadurch verhindern, dass Dritte das geschützte Design nachbilden, herstellen oder verbreiten.
Ein Design hat Eigenart, wenn es beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hinterlässt als ein bereits vor dem Anmeldetag bekanntes Design. Dabei wird berücksichtigt, wie viel Gestaltungsfreiheit der Designer bei der Entwicklung hatte.
Die Kosten für eine Designanmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen. Die Gesamtkosten hängen vor allem davon ab, wie viele Designs (Muster/Modelle) eingereicht werden und ob es sich um Einzel- oder Sammelanmeldungen handelt. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Schutzrechtsanmeldung und der Nutzung von Designs finanziell unterstützen.
Lassen Sie sich gern von uns beraten, welche Förderung für Ihre Schutzrechte in Frage kommt!
Für die Ausarbeitung einer Designanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Fotos des Designs in neutralem Hintergrund für jede Ansicht (z.B. vorne, oben, unten, Seiten)
- Angaben zum Produkt, für das das Design verwendet wird - Angaben zum Anmelder/Inhaber (Name und Anschrift)