Umfassender Designschutz - Schützen Sie Ihr einzigartiges
Design

Dienstleistungen im Bereich Designschutz

  • Durchführung von Designrecherchen
  • Ausarbeitung und Einreichung von nationalen und internationalen Designanmeldungen und Begleitung durch das Verfahren (DE, EU und weltweit)
  • Vertretungsübernahme vor den Ämtern (DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt; EUIPO – European Union Intellectual Property Office - Harmonisierungsamt; WIPO – World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für geistiges Eigentum)
  • Durchsetzung von Schutzrechten bei Designverletzungen (Berechtigungsanfragen und Abmahnungen)
  • Vertretung in Nichtigkeitsverfahren
  • Vertretung in Löschungsverfahren
  • Vertretung in Verletzungsverfahren vor den Gerichten
  • Strategische Beratung zur Absicherung Ihres Designs
  • Analyse potenzieller Kollisionen mit bestehenden Designs
  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Designs
  • Beratung zur Auswahl von Locarno Klassen

Häufig gestellte Fragen zu Designschutz

Was ist ein Design und was kann geschützt werden?

Ein Design schützt gewerbliche Muster oder Modelle, also die Farb- und Formgestaltung von zwei oder dreidimensionalen gewerblichen Gegenständen. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design neu ist und Eigenart hat.

Wie lange ist ein eingetragenes Design geschützt?

Ein eingetragenes Design kann bis zu 25 Jahre geschützt
werden. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und
erfordert aller 5 Jahre eine Verlängerung.

Wann gilt ein Design als neu?

Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein
identisches Design veröffentlicht wurde. Designs gelten als
identisch, wenn sie sich nur in unwesentlichen Einzelheiten
unterscheiden.

Warum sollte ich mein Design schützen lassen?

Die Eintragung eines Designs gewährt dem Inhaber das
exklusive Nutzungsrecht. Der Inhaber kann dadurch
verhindern, dass Dritte das geschützte Design nachbilden,
herstellen oder verbreiten.

Was bedeutet „Eigenart“?

Ein Design hat Eigenart, wenn es beim informierten Benutzer
einen anderen Gesamteindruck hinterlässt als ein bereits vor
dem Anmeldetag bekanntes Design. Dabei wird
berücksichtigt, wie viel Gestaltungsfreiheit der Designer bei
der Entwicklung hatte.

Was kostet eine Designanmeldung?

Die Kosten für eine Designanmeldung setzen sich aus
Amtsgebühren und Anwaltshonorar zusammen. Die
Gesamtkosten hängen vor allem davon ab, wie viele Designs
(Muster/Modelle) eingereicht werden und ob es sich um
Einzel- oder Sammelanmeldungen handelt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Welche Förderungen gibt es?

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) bei der
Schutzrechtsanmeldung und der Nutzung von Designs
finanziell unterstützen.

Lassen Sie sich gern von uns beraten, welche Förderung für
Ihre Schutzrechte in Frage kommt!

Welche Unterlagen benötigt man für eine
Designanmeldung?

Für die Ausarbeitung einer Designanmeldung benötigen wir
folgende Unterlagen von Ihnen:


  • Fotos des Designs in neutralem Hintergrund für
jede Ansicht (z.B. vorne, oben, unten, Seiten)

  • Angaben zum Produkt, für das das Design
verwendet wird
- Angaben zum Anmelder/Inhaber (Name und
Anschrift)